Kreditsuchende befürchten häufig, den Voraussetzungen der Banken nicht zu entsprechen und deshalb abgelehnt zu werden. Dabei ist auch der Kreditgeber Ihnen verpflichtet: Er muss einen korrekten und fehlerfreien Kreditvertrag vorlegen. Was genau in jedem Kreditvertrag stehen muss, erfahren Sie im Folgenden.
Bankkredite nur mit Lizenz
Der Gesetzgeber regelt nicht nur den Inhalt des Vertrags, er entscheidet auch, wer überhaupt einen klassischen Kredit vergeben darf: hierfür wird eine Banklizenz benötigt. Für den Erhalt der Lizenz müssen weitere Anforderungen erfüllt sein. Aus diesem Grund nutzen viele neuartige Kreditprodukte wie beispielsweise P2P-Kredite Partnerbanken für die Auszahlung der Kredite. Anders wären viele Konstellationen rechtlich gar nicht umsetzbar.
Für den Darlehensvertrag spielt es keine Rolle, ob Sie die Finanzierung von einem Online-Anbieter oder einer gewöhnlichen Bank erhalten. Um Kreditgeber auf Ihre Seriosität zu überprüfen, sollte der korrekte Inhalt des Kreditvertrags deshalb stets überprüft werden. Allerdings ist es ohnehin ratsam, den Kreditvertrag aufmerksam zu lesen – schließlich geht es um Geld. Unterschreiben Sie unabhängig vom Pflichtinhalt nichts, dass Sie nicht vorher gelesen und verstanden haben. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen. Kommen Ihnen Angaben seltsam oder falsch vor, informieren Sie den Darlehensgeber und unterschreiben Sie im Zweifelsfall nicht.
Ordnungsgemäßer Kreditvertrag-Inhalt
Die aufgeführten Elemente gehören in jeden Kreditvertrag. Die Reihenfolge ist nicht entscheidend.
1. Kreditnehmer & Kreditgeber
Informationen und Kontaktdaten zu Ihrer Person sowie der Bank werden aufgeführt.
2. Kreditsumme
Die Höhe Ihres Kredits.
3. Datum der Auszahlung
Der Kreditvertrag enthält das genaue Auszahlungsdatum. Bei einigen Kreditverhältnissen werden mehrere Teilzahlungen vorgenommen, deren Daten ebenfalls festgehalten werden müssen. Dies ist beispielsweise bei einem Baukredit der Fall.
4. Verwendungszweck
Ein Verwendungszweck muss nicht vorgeschrieben sein. Ist der Kredit zweckgebunden, muss dies jedoch im Kreditvertrag festgehalten werden.
5. Kosten
Alle Bearbeitungskosten, Kosten einer eventuellen Restkreditversicherung oder weitere mit dem Darlehen verbundene Gebühren müssen aufgeführt werden. Dies vereinfacht Ihnen den Überblick über die genauen Finanzierungskonditionen. Schauen Sie sich diesen Punkt deshalb genauestens an, bevor Sie unterschreiben. Erfolgt eine Teilauszahlung oder sind die genauen Kosten aus anderen Gründen nicht abzusehen, muss eine realistische Schätzung vorgenommen werden.
Achtung: Kontoführungsgebühren oder Verwaltungsgebühren waren früher gang und gäbe. Heutzutage sind diese jedoch nicht mehr zulässig – und haben in Ihrem Vertrag somit nichts zu suchen!
6. Zinssatz
Der Darlehensvertrag muss festlegen, wann die Zinsberechnung erfolgt. Des Weiteren muss angegeben werden, wann und wie genau die Zinsen verrechnet bzw. gezahlt werden. Auch können Sie dem Inhalt des Kreditvertrags entnehmen, ob es sich um einen festen oder variablen Zinssatz handelt. Ist der Zins variabel, müssen auch die Umstände einer Anpassung / Änderung beschrieben werden.
7. Laufzeit
Die Laufzeit des Kredits legt fest, in welchem Zeitraum die Rückzahlung zu leisten ist.
8. Effektiver Jahreszins
Der Effektivzins beinhaltet alle Kosten und Gebühren, die mit dem Kredit verbunden sind. Er erleichtert Ihnen so den Vergleich verschiedener Kreditangebote miteinander. Der effektive Jahreszins muss aus diesem Grund in jedem Kreditvertrag angegeben werden, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie immer auf diese für Sie wichtige Zahl: Der Effektivzins kann den Nominalzins weit übersteigen.
9. Sicherheiten
Wenn Sicherheiten für Ihren Kredit hinterlegt werden, werden diese auch im Vertrag festgelegt. Auch der Wert selbiger wird notiert. Als Sicherheiten fungieren beispielsweise Immobilien oder Fahrzeuge. Aber auch Lebensversicherungen können eine Sicherheit darstellen.
10. Rückzahlung
Die Rückzahlung kann in verschiedenen Intervallen erfolgen. Während die meisten Kredite monatlich abbezahlt werden, kann die Tilgung auch durch eine Einmalzahlung vollzogen werden. Wie genau der Kredit abbezahlt wird, bestimmt der Kreditvertrag.
11. Gesamtbetrag
Der Gesamtbetrag beinhaltet nicht nur die Kreditsumme, sondern auch alle dazugehörigen Kosten und Zinszahlungen – und stellt deshalb eine weitere wichtige Kennzahl für Sie dar.
12. Schufa-Klausel
Der im Kreditvertrag enthaltenen Schufa-Klausel müssen Sie zustimmen, um dem Kreditgeber das Einholen Ihrer Schufa-Daten zu erlauben. Die Schufa übermittelt der Bank dann Informationen zu Ihrer Kreditwürdigkeit. Im Umkehrschluss liefert die Bank der Schufa Informationen über Ihr neu abgeschlossenes Kreditverhältnis.
13. Individuelle Einigungen
Haben Sie für Ihr Darlehen individuelle Dinge wie optionale Sondertilgungen mit dem Kreditinstitut vereinbart, müssen diese ebenfalls im Kreditvertrag festgehalten werden. Achten Sie darauf, dass alle für Sie wichtigen Möglichkeiten und Abmachungen im Vertrag enthalten sind.
14. Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung ist ein wichtiges Element des Vertrags. Die Belehrung müssen Sie sogar separat unterschreiben. Als Kreditnehmer haben Sie hierdurch das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrags von diesem zurückzutreten. Ein Widerruf erfolgt schriftlich.