So gelingt die Löschung von Schufa-InformationenSo können Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen

Die Schufa speichert Informationen zu Ihrer Person und zu ihrem historischen Zahlungsverhalten. Hieraus errechnet sie einen Score, der Ihre Kreditwürdigkeit bewertet – und entscheidet somit darüber, ob und zu welchen Konditionen Sie einen Kredit erhalten. Negative Einträge führen deshalb nicht selten dazu, dass Ihr Kredit von der Bank abgelehnt wird; kein Wunder also, dass Sie diese Informationen nicht in Ihrer Schufa-Auskunft haben wollen. Immerhin etwa 11 % der Deutschen haben fehlerhafte oder veraltete Daten in ihrer Schufa – meist ohne davon zu wissen. Doch kann man einen Schufa Eintrag überhaupt löschen? Ja, sofern Sie einen berechtigten Einwand gegen dessen Speicherung haben! Wir verraten Ihnen, wie Sie den unliebsamen Eintrag loswerden und welche Voraussetzungen es für die Löschung der Schufa Einträge gibt.

Selbstauskunft

Fehlerhafte Informationen erkennen

So geht die Schufa-Auskunft

Wussten Sie, dass Ihnen eine kostenlose Schufa-Auskunft zusteht? Die Schufa muss Ihnen einmal im Jahr die Einsicht aller gespeicherten Daten gewähren – viele sind sich diesem Recht nicht bewusst. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass der Antrag der Auskunft nicht so einfach ist und die Schufa Ihnen lieber kostenpflichtige Angebote macht. Wie die online Schufa-Auskunft kostenlos gelingt, erfahren Sie hier.

Um fehlerhafte Schufa Einträge löschen zu lassen, müssen Sie diese erstmal erkennen. Haben Sie den Verdacht, dass sich falsche Informationen in Ihrer Schufa-Auskunft befinden, sollten Sie diese zunächst selbst überprüfen. Dies ist durch die jährliche Selbstauskunft möglich, die sie kostenlos beantragen können. Auch wenn kein Verdacht besteht, kann sich dies anbieten – schließlich können Sie nie wissen, ob alle gespeicherten Inhalte korrekt sind. Ein falscher Schufa Eintrag kann beispielsweise entstehen, wenn ein Nachbar den gleichen Namen hat. Auch können sich veraltete Daten in Ihrer Schufa befinden. Wenn Sie tatsächlich Inhalte entdecken, die Ihrer Meinung nach gelöscht werden müssen, können Sie Widerspruch gegen den Schufa Eintrag einlegen.

Automatische Löschung durch die Schufa

Die Schufa Holding AG ist dazu verpflichtet, nach einer bestimmten Zeit Schufa Einträge zu löschen. Diese gelöschten Informationen sind veraltet und dürfen keinen weiteren Einfluss auf Ihren Schufa Score haben. Finden Sie in Ihrer Selbstauskunft veraltete Einträge, können Sie deren Korrektur verlangen.

Wann erlischt ein Schufa Eintrag automatisch?

  • Kredit (abbezahlt):

    Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, werden Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten an die Schufa übermittelt. Diese dürfen allerdings nicht für immer in Ihrer „Akte“ verbleiben: haben Sie den Kredit vollständig abbezahlt, dürfen die Informationen nur drei Jahre in der Datenbank verbleiben. Danach werden Schufa-Einträge gelöscht, die bezahlte Kredite betreffen.

  • Kreditanfrage:

    Stellen Sie eine Kreditanfrage, kann sich dies ebenfalls in Ihrer Schufa zeigen. Solche Informationen werden allerdings ohnehin nur 10 Tage lang an andere Vertragspartner weitergegeben. Nach einem Jahr muss der Eintrag gelöscht werden.

  • Girokonto-Anfrage:

    Für die Anfrage zur Eröffnung eines Girokontos gilt das gleiche wie für eine Kreditanfrage. Die Daten werden ein Jahr lang gespeichert, jedoch nur 10 Tage lang weitergegeben.

  • Schuldnerverzeichnis-Informationen (z.B. eidesstattliche Versicherung):

    Daten aus Schuldnerverzeichnissen werden nach drei Jahren gelöscht. Diesen Vorgang können Sie beschleunigen, indem Sie der Schufa nachweisen, dass das Amtsgericht Ihre eidesstattliche Versicherung aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht hat.

Falscher Schufa Eintrag?

So können Sie einen Schufa Eintrag löschen

Sie haben einen falschen Schufa Eintrag in Ihrer Auskunft entdeckt? Dann können Sie dessen Löschung beantragen. Durch die Löschung einer Schufa-Information kann sich Ihr Score unter Umständen erheblich verbessern. Wurden Sie zuvor von der Bank abgelehnt oder haben schlechte Kredit-Konditionen erhalten, kann sich dies nach dem gelöschten falschen Schufa-Eintrag ändern. Wenn Sie den Schufa Eintrag löschen lassen möchten, muss dieser jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfüllt er diese nicht, können Sie die Information leider auch nicht löschen lassen. Trotzdem ist es auch möglich, einen Kredit mit negativer Schufa zu erhalten.

Voraussetzungen um einen Schufa Eintrag löschen zu lassen

  • Falsche Informationen

    In Ihrer Schufa-Auskunft finden sich Daten, die überhaupt nicht zutreffen. Hier liegt wahrscheinlich eine Verwechslung vor.

  • Veraltete Schufa-Einträge

    Die Schufa muss Daten nach einer bestimmten Frist automatisch löschen. Geschieht dies nicht, haben diese weiterhin einen schlechten Einfluss auf Ihre Bonität.

  • Falsche Datenübermittlung

    Banken und andere Anbieter sind Kunden der Schufa. Sie sehen Ihren Score ein und übermitteln Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten. Machen diese einen Fehler, kommt ein falscher Schufa Eintrag zustande. Diese Einträge sollten Sie vor allem dann überprüfen, wenn Sie fälschlicherweise Forderungen oder Inkasso-Briefe erhalten.

Schufa Löschung: So gehen Sie vor

In den meisten Fällen gestaltet es sich recht leicht, falsche Schufa Einträge löschen zu lassen. Fruchtet die einfache Anfrage jedoch nicht, müssen Sie sich unter Umständen sogar rechtlichen Beistand einholen.

Gehen Sie zunächst folgendermaßen vor:

  1. Legen Sie schriftlich Beschwerde ein. In Ihrem Beschwerdebrief sollten Sie die falschen Informationen erläutern und deutlich machen, dass Sie den entsprechenden Schufa Eintrag löschen lassen möchten. Auch sollten Sie eventuelle Beweise und Aufzeichnungen beifügen, die Ihren Widerruf belegen. Ihre Beschwerde wird dann intern überprüft – was dauern kann. Bis zur Prüfung bzw. Bestätigung Ihrer Forderung durch einen Mitarbeiter gibt die Schufa keine Ihrer Daten an Banken oder Unternehmen weiter.
  2. Wollen Sie das Ganze beschleunigen, weil Sie beispielsweise schnell einen Vertrag abschließen möchten, für den die Schufa gebraucht wird, können Sie einen Anwalt einschalten. Ein Anwalt macht auch dann Sinn, wenn Sie den Verursacher der falschen Informationen – beispielsweise einen Onlineshop – verklagen möchten.

Schicken Sie Ihren Brief an folgende Adresse:

Schufa Holding AG
Privatkunden Servicecenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Schufa löschen – Wann macht ein Anwalt Sinn?

Es ist kaum nötig, die Schufa AG selbst zu verklagen. In den allermeisten Fällen ist nicht sie, sondern der Übermittler der Daten, also die Bank oder das Unternehmen, für die fehlerhafte Information verantwortlich, weil er falsche Forderungen stellt. Wenn Sie also einen Schufa Eintrag löschen lassen, achten Sie genauestens auf den Verursacher des Fehlers. Verlangen Sie auch von diesem, die Ihre Person betreffenden Daten intern zu korrigieren. Auch sollten Sie vom Verursacher der falschen negativen Schufa Einträge fordern, seinen Fehler bei der Schufa selbst zu widerrufen.

Weigert sich der Verursacher, können Ihnen Schäden entstehen. So kann Ihnen im schlimmsten Fall sogar ein Kredit verwehrt werden, weil ein Vertragspartner der Schufa falsche Informationen liefert. In einer solchen Situation ist es durchaus sinnvoll, für das Löschen der Schufa Einträge einen Anwalt einzuschalten.

Vorsicht!

Schufa löschen durch Drittanbieter

Auf keinen Fall sollten Sie auf Online-Angebote eingehen, die Ihnen eine „Schufa Löschung“ oder gar eine „Schufa Kündigung“ anbieten. Es ist nicht möglich, alle Daten aus der Schufa entfernen zu lassen – vor allem nicht, wenn diese gerechtfertigt sind. Es ist außerdem nicht notwendig, einen Dienstleister anzuheuern, um einen falschen Schufa Eintrag löschen zu lassen. In vielen Fällen geschieht gar nichts und Ihnen wird entweder Geld aus der Tasche gezogen, ein überteuerter Kredit angedreht oder Ihre Daten missbraucht. Des Weiteren sind Anbieter bekannt, die zwar erfolgreich Schufa Einträge löschen konnten, aber den eigentlichen Score verschlechterten. Kreditgeber können einsehen, ob die Schufa Löschung berechtigt oder durch einen dubiosen Anbieter erfolgt ist – und sehen in letzterem Fall erst recht von einer Kreditvergabe an den entsprechenden Verbraucher ab. Ebenfalls unnötig sind kostenpflichtige E-Books oder ähnliche Angebote: schließlich können Sie auch ohne gebührenpflichtige Hilfe die Forderung auf Löschung falscher Inhalte stellen.