Mit dem Begriff Vorfälligkeitsentschädigung werden viele Verbraucher erst konfrontiert, wenn sie einen Kredit vorzeitig zurückzahlen möchten. Zwar ist sie teilweise gedeckelt, jedoch sind viele Verbraucher unsicher, wenn es um die korrekte Höhe der Entschädigung geht. Lesen Sie im Folgenden, was es bei einer Vorzeitigen Rückzahlung zu beachten gibt und wann sie sich trotz Vorfälligkeitsentschädigung lohnt.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung muss durch Kreditnehmer gezahlt werden, die vorzeitig aus einem Kreditvertrag mit der Bank austreten. Die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt dabei zum einen von der Restschuld zum Kündigungsdatum ab, zum anderen vom vereinbarten Zinssatz und der restlichen Laufzeit des Darlehens. Auch das aktuelle generelle Zinsniveau hat Einfluss auf die zu zahlende Summe.

Banken dürfen eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht verlangen, wenn bereits zehn Jahre Zinsbindung bestanden haben. Auch ist es nicht zulässig, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, wenn der Kredit durch die Bank selbst gekündigt wurde, weil der Kreditnehmer nicht rechtzeitig gezahlt hat oder wenn es sich bei der Kreditkündigung um eine einvernehmliche Kündigung handelt.

Sinn der Vorfälligkeitsentschädigung

Durch die Vorfälligkeitsentschädigung möchte die Bank Zinsausfälle kompensieren, die ihr entstehen, wenn ein Kredit gekündigt wird. Da die Bank durch einen Kredit mit fester Zinsbindung jeden Monat Profite durch Sie als Darlehensnehmer erwirtschaftet, gehen durch ein beispielsweise nach der Hälfte der Laufzeit gekündigtes Darlehen erhebliche Gewinne verloren, die bereits einkalkuliert wurden. Dieser Schaden fällt höher aus, je früher der Kredit gekündigt wurde. Dementsprechend ist bei früher Kündigung auch eine größere Zahlung für die Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten, da diese prozentual auf den Restbetrag berechnet wird.

Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist bei gewöhnlichen Ratenkrediten auf 1 Prozent der Restschuld des Darlehens beschränkt und somit meist relativ überschaubar. So kann sich die vorzeitige Kreditrückzahlung hier in vielen Fällen lohnen. Bei der Baufinanzierung sieht es leider anders aus: Hier können vorzeitige Rückzahlungen schnell einige Tausend Euro kosten, da die Entschädigung nicht gesetzlich gedeckt ist. Bei einer Restschuld von 100.000 Euro können schnell über zehn Prozent – also mehr als 10.000 Euro – an Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden. Das liegt vor allem am zurzeit niedrigen Zinsumfeld: Wurde eine vor etwa 7 Jahren abgeschlossene Baufinanzierung noch relativ hoch verzinst, könnte die Bank heute nicht mehr so viele Zinsen verlangen. Sie macht also einen enormen Verlust durch die verfrühte Rückzahlung und kann das Geld nur „günstiger“ weiterverleihen. Dieser Verlust soll durch die Zahlung der Entschädigung gemindert werden.

Die genaue Höhe der geforderten Vorfälligkeitsentschädigung können Sie lediglich erfahren, indem Sie deren Berechnung bei der kreditgebenden Bank anfragen. Wer seine Baufinanzierung vorzeitig zurückzahlen möchte, kann Online-Rechner zur Berechnung der Höhe der Entschädigung nutzen. Doch Vorsicht: Diese geben lediglich grobe, branchenübliche Durchschnitte an und gelten nicht unbedingt für Ihr Darlehen. Deshalb sollte eine solche Berechnung nur zur Übersicht genutzt werden.

Wann lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung?

VorfälligkeitsentschädigungGrundsätzlich lohnt sich eine vorzeitige Rückzahlung immer dann, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung geringer ausfällt, als die verbleibende Zinslast. In der Regel ist die Vorfälligkeitsentschädigung nicht genau festgelegt, weshalb sie diese bei der kreditgebenden Bank erfragen sollten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Dabei ist vor allem gewöhnlichen Darlehen, also Ratenkrediten, für deren Vorfälligkeitsentschädigung Banken nicht mehr als 1 Prozent der Restschuld berechnen dürfen, eine vorzeitige Rückzahlung oft lohnenswert. Ob sich die sofortige Ablösung lohnt, hängt auch immer von der restlichen Laufzeit des Darlehens ab.

Überteuerte Vorfälligkeitsentschädigung anfechten

Eine extrem hohe Forderung (bei Ratenkrediten über den erlaubten 1 Prozent, bei Baufinanzierung über den durchschnittlichen 10 Prozent) sollten Sie in jedem Fall wenigstens von Ihrem Steuerberater kontrollieren lassen; doch generell kann der Blick eines Fachmannes nicht schaden. Noch besser: lassen Sie den Darlehensvertrag und die Forderung durch den Verbraucherschutz auf die Rechtsgültigkeit überprüfen. Dieser verlangt zwar eine Gebühr von etwa 70 Euro, hierfür erhalten Sie allerdings ein Expertengutachten, welches Sie bei der Bank vorlegen können. Bei einer sehr hohen geforderten Vorfälligkeitsentschädigung, etwa für eine Immobilienfinanzierung, lohnen sich die Kosten für den Verbraucherschutz-Experten also in jedem Fall. Im Zweifel erhalten Sie hierdurch die Gewissheit, nicht zu viel gezahlt zu haben. Weigert sich die Bank, die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung zu senken, obwohl das Expertengutachten eine im Vergleich deutlich abweichende Summe ergeben hat, bleibt Ihnen lediglich der Gang zum Anwalt, welcher die Forderung weiter anfechtet.